Waffenverwertung

Sie können mich gerne kontaktieren, es wird alles vertraulich behandelt. Ich werde zu Ihnen kommen und die Ware Besichtigen daraufhin biete ich Ihnen einen Kaufpreis an.



Hersteller/ Großhändler


Vielleicht haben Sie Ware die nicht mehr gebraucht wird: 

•    Ware die nicht mehr im Sortiment ist

•    Reklamationen

•    Testwaffen

•    Musterware

•    geplatzte Großaufträge etc. 



Einzelhandel


Ich übernehme die Ware von:

•    Geschäftsauflösungen

•    Teilbestände

•     Sortimentsbereinigungen

•     Überbestände

•    Gebrauchtwaffen


Sie treten telefonisch oder per E-Mail mit mir in Kontakt.

Telefon: 01713317514

Email: s.hirschmann@online.de



Bei Großmengen

•    zur Besichtigung vereinbaren wir ein Termin

•    die Behördenformalitäten werde ich auf Wunsch erledigen

•    die Behördliche Genehmigung erhalten Sie als Kopie und eine schriftliche Bestätigung über den Ankauf

•    Übernahme und Abtransport der Waffen


 

Bei Kleinmengen

•    wird ein entsprechendes Versandbehältnis , Behördliche Genehmigung und Versandaufkleber mitgeschickt,      mit dem Sie das Paket kostenlos per Post an mich zurück schicken können

•    wenn ich die Ware erhalten und begutachtet habe wird auf Ihr Konto der Kaufpreis überwiesen und ich schicke Ihnen für Ihre Behörde die Ankaufsbestätigung mit 



Ankaufspreise

•    Preise richten sich nach Alter, Zustand und Marktangebot

•    Ich beurteile Ihre Waffen angemessen und fair

•    Beachten Sie das ich Waffen weiterverkaufe, daher kann ich nicht den Preis bieten den die Waffen auf dem freien Markt bringen

•    Ich nehme Ihnen aber viel Arbeit ab



Wie ist der Ablauf geregelt ?

Bei den zuständigen Behörden fallen aufgrund geänderter Waffenrechtslage und Verordnungen zum Waffenrecht in großen Umfang Waffen an durch Abgabe von Erbwaffen oder Verlust der Erwerbsberechtigung. 


Den Eigentümern wird nur eine kurze Zeitspanne gewährt um an einen Berechtigten die Waffen zu veräußern bevor diese vernichtet werden. In der Regel wird aber nicht so schnell ein Käufer gefunden der die entsprechende Genehmigung besitzt. Daraufhin entsteht ein finanzieller Schaden den Eigentümern und es werden unteranderem teilweise bedeutungsvolle Waffen vernichtet.


Ich trete wenn nötig mit der Behörde in Kontakt und begutachte vor Ort die Waffen und biete ein entsprechendes Angebot dem Eigentümer.


Ich gebe Ihnen gerne eine beglaubigte Kopie der Waffenhandelsgenehmigung  und nenne Ihnen auf Wunsch meine Referenzen.

Wenn Sie Fragen haben können Sie sich gerne auch persönlich an mich wenden.



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